Havariekommissar (englisch: Surveyor) ist eine gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnung für einen Sachverständigen für Transport- und Güterschäden.
Ein Havariekommissar ist ein neutraler Spezialist im Dienste der Versicherungswirtschaft, des Handels sowie der Lager- und Transportmitteleigentümer. Seine Aufgabe ist es, bei behaupteten oder tatsächlichen Mängeln den Schaden an Gütern und Sachen zu bewerten und ihn dem Grunde und der Höhe nach festzustellen. Der Einsatz erfolgt überwiegend durch Versicherer, Transportversicherer und Versicherungsmakler, die Eigentümer der Transportmittel oder transportierten Werte, aber auch durch die Frachtführer selbst.
Der Sachverstand bezieht sich auf die zu begutachtenden Werte. Bei Transportschäden tritt die Detailkenntnis zum Beispiel spezieller Maschinen- oder Anlagefunktionen hinter einer umfassenden Kenntnis der Transportgefahren für diese Güter, der Schadbildausprägung und der Bewertung der Gesamtumstände des Schadensfalles zurück.
Der Havariekommissar ist für eine differenzierte Dokumentation des Schadensbildes, des Schadenumfangs und seiner wahrscheinlichen Ursache sowie zur Unterstützung der Schadensminderung und ggf.
Bergung des Ladegutes zuständig. Sein Wissen ist gefragt, um in Kenntnis denkbarer Gefahren für die Ladung schon im Vorweg die Entstehung von Schäden durch Beratung der Beteiligten zu vermeiden (englisch: Loss Prevention).
Bergung ist ein Begriff der in folgenden Zusammenhängen verwendet wird:
Bergung (Technische Hilfe), je nach Definition als Befreiung von Personen oder von Sachgütern und Toten
Havariekommissare sind weltweit vertreten. Es haben sich Havariekommissariate mit Sitz in den meisten Industrie- und Handelsländern gebildet, die einen schnellen und spezialisierten Einsatz gewährleisten.
Das Ergebnis des Havariekommissars ist der
Havariebericht oder Havariegutachten:
Havariebericht oder Havariegutachten (Surveyors report) ist eine differenzierte Dokumentation (Gutachten) zu Schadensereignissen im Transportwesen.
Der Havariebericht dokumentiert:
- das Schadensbild durch Darlegung der vorgefundenen Situation am Besichtigungsort, meistens unter Beifügung relevanten Bild-/Fotomaterials, Wiedergabe von Aussagen (Betroffene, Zeugen, Mitarbeiter usw.) und sonstiger relevanter Nachweise und Dokumente (Fracht-, Zoll-, Versicherungs-, Begleitpapiere).
- den Schadensumfang durch Zählen, Messen, Wiegen, Wertermittlung und Möglichkeiten der Schadensminderung.
- die Schadensursache, soweit sich diese ermitteln oder nachweisen lässt.
Der Havariebericht wird vom Frachtführer (z. B. LKW-Fahrer) und/oder einem externen Sachverständigen (Havariekommissar) – in diesem Fall meist Havariegutachten genannt – vorgelegt.