Die Rechtslage bei Unfallschäden – ein Unfall-Gutachter ist Ihr gutes Recht!
Selbst als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann es Ihnen passieren, in einen Unfall verwickelt zu werden. Neben Dellen, Kratzern und Blechschäden folgt dann oft noch Ärger mit dem Unfallgegner und der Versicherung. Nutzen Sie deshalb Ihr Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten. Mit einem Gutachten „Ingenieurbüro Barteldes“ sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite – egal, ob als Unfall-Verursacher oder Geschädigter.
Wenn Sie keine Schuld am Unfall haben … sichern Sie sich Ihre Ansprüche!
Bei sogenannten Bagatellschäden zahlt die Versicherung des Unfallgegners die Reparaturkosten in aller Regel anstandslos, insofern die Schuldfrage geklärt ist. Hier ist weder ein Unfallgutachter zu beauftragen, noch muss ein Gerichtsprozess durchlaufen werden. Als Bagatellschäden bewerten die meisten Haftpflichtversicherungen solche bis 750 Euro.
Beauftragen Sie das „Ingenieurbüro Barteldes“ mit einem neutralen Unfallgutachten. Ab einer Schadenshöhe größer einem Bagatellschaden von ca. 750 € bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers das Gutachten. Mit Hilfe einer neutralen Untersuchung des Fahrzeugs können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Zusätzlich zu dem Schadengutachten beraten wir Sie über die Höhe der Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung oder die weitere Verfahrensweise nach einem Totalschaden.
Wir können Ihnen nur raten, einen Rechtsanwalt von Beginn an einzuschalten.
Begründung: Die Versicherung macht zum Beispiel Abstriche bei den Reparaturkosten, oder bei der Wertminderung, etc., dann wird der Streitwert beim nachträglichen Einschalten eines Rechtsanwaltes zu gering bzw. ist für diesen nicht interessant.
In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten.
Wenn Sie der Unfallverursacher sind … bestehen Sie auf einen neutralen Unfall-Gutachter!
Informieren Sie nach einem Unfall möglichst umgehend Ihre Versicherung. Wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung haben, beauftragen Sie „Ingenieurbüro Barteldes“ mit einem Schadengutachten. Holen Sie sich dafür zunächst die Zustimmung Ihrer Versicherung ein. Bestehen Sie unbedingt auf einen unabhängigen Unfall-Gutachter. Das ist Ihr gutes Recht!
Die Leistungen unserer unabhängigen neutralen Unfallgutachten im Überblick:
- Besichtigung des Fahrzeuges und Fotodokumentation
- Fahrzeugzustandsbeurteilung
- Detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach DAT
- Bestimmung der Reparaturdauer
- Prüfung/Controlling der Reparaturkostenrechnung
- Bei Totalschäden: Bestimmung von Fahrzeugwert und Wiederbeschaffungsdauer
- Stellungnahme zu Wertminderung/Wertverbesserung
- Bestimmung des Restwertes